Heeresamt

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 HEERESAMT  
- Abt x 2 (3) -
Az 02 - 06 - 03

5300 BONN 1 5000 Köln 51 1. März 1993
Konrad-Adenauer-Kaserne
Brühler Straße 300
Fsp (0221) 9311-0
Durchwahl Fsp (0221) 9371 -App 2056
Kennzahl 3500 App 2056

Bundesminister der Verteidigung
-Fü H 111 3-
5300 Bonn 1

 

Betr.: Minennachsuche und Räumverfahren an der ehemaligen Innerdeutschen Grenze

hier: Eignung der sog. Krohnschen Fräse u.a.

Bezug:

  1. BMVg - Fü H V 6 - Az 10-20-00 vom 01.09.92  
  2. BMVg - Fü H V 6 - Az 10-20-00 vom 02.11.92  
  3. BMVg - Fü S IV 1 Az 40-02-01 vom 30.12.92  
  4. BMVg - Fü H V 6 - Az 10-20-00 vom 06.01.93  
  5. Rü T. II. 1 - Az 75-70-01 vom 14.08.92
  6. BMVg - Fü H III 3 -Az 02-06.03 vom 12.01.93
  7. Fschr HA-Abt X 2 (3) GBA 4531 vom 25 1414/ jan 93
  8. PiSchule/FSHBauT SpezStab ATV - GrpH - Az 10-20-00 vom 18.02.93 (Anlage)

Anlg:

-1- (Bezug 8)

1.

Die Versuche für die Zulassung des Räumverfahrens mit der Krohnschen Fräse wurden am 16.02.1993 bei WIESENFELD (L 53-24 NB 655 175) an der ehemaligen Innerdeutschen Grenze durchgeführt- (Einzelheiten siehe Anlage)

2.

Das Räumverfahren mit der Krohnschen Fräse bietet die gleiche Räumsicherheit wie das bisher angewandte Verfahren (Pflugverfahren) und verspricht im Vergleich einen Zeitgewinn.

3.

Für die Sicherheit des Bedienungspersonals der Fräse ist die Firma Krohn zuständig. Dazu sind durch die Firma Krohn zusätzliche Schutzmaßnahmen in geringem Umfang erforderlich.

4.

Beim Räumverfahren müssen mindestens folgende Arbeitsgänge durchgeführt werden:

a. Bearbeitung mit der Fräse in Vorwärts- und Rückwärtsfahrt.
b. Bearbeitung mit dem Grubber.
c. Bearbeitung mit dem Steinbrecher.

Je nach Bodenverhältnissen sind weitere Arbeitsgänge erforderlich (Einzelheiten siehe Anlage).

5.

 Frühestens nach dem Arbeitsgang mit dem Feingrubber kann ein sprengtechnisches Verfahren angewandt werden.

6.

In Geländeabschnitten, in denen POMS 2 verlegt sind, ist die Eignung der krohnschen Fräse zum Räumen nicht nachgewiesen. Die Gefährdung des Bedienungspersonals durch Splitterwirkung muß gesondert untersucht werden. Aufgrund bisheriger Erkenntnisse wird der Einsatz der Krohnschen Fräse zum Räumen der POMS 2 ausgeschlossen.

7.

 Die Versuche haben die Eignung des Verfahrens zum Räumen von Schützenminen (nicht POMS) an der ehemaligen Innerdeutschen Grenze mit der  Krohnschen Fräse nachgewiesen.
Abt X 2 stimmt dem Einsatz der Krohnschen Fräse mit dem Räumverfahren gemäß Ziffer 4 zu.

Im Auftrag

Nuding
Oberst

 


KMMCS - Maschinelle Minenräumung und Bodensanierung
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