Stellungnahme zur Umweltverträglichkeit von Minenräumarbeiten im Grenzstreifen der ehemaligen innerdeutschen Grenze (hier: Krohn'sche Fräse)

Eingegangen 08.07.93, Hier wir ein Auszug aus dem Bericht gegeben, die Tabellen entfallen.

Bundesministerium der Verteidigung

Fü S IV 1   Az 40 02 01

5300 Bonn 29. Juni 1993

Tel.(0228)12 9887

GRV -
Gesellschaft zur Rekultivierung
und Verwertung von Grundstücken
m. b. H. -
Hauptverwaltung
Postfach 54
O-1600 Königs Wusterhausen

mit Nebenabdruck für:
Gesellschaft für Walderneuerung m. b. H.
z. Hd. Herrn
Walter Krohn
W 5441 Masburg/Eifel

Gruppe Beauftragte BMVg bei der GRV m.b.H.
An der Bundesstraße 179
O-1601 Paetz

im Ministerum
U 1 4
FÜ H 111 3
FÜ H V 6
S IV 3

Betr.: Grenzabbau
hier: Umweltverträglichkeit des Krohnschen Minenräumverfahrens

Bezug:
1. GRV m.b.H vom 05.04.1993
2. BMVg Fü S IV 1   Az 63 25 25 vom 14.04.1993 (nur an Amt für Wehrgeophysik)
3. Amt für Wehrgeophysik W II (Ökologie) Az 63 25 25/20 vom 16.06.1993

Anlg.  1
GRV m.b.H. hatte mit Bezug 1 um die Überprüfung der Umweltverträglichkeit des Krohnschen Minenräumverfahrens gebeten. Das Ergebnis dieser Überprüfung (Bezug 3) wird zur Kenntnisnahme und gegebenenfalls weiteren Veranlassung übersandt.

Im Auftrag

 


 

AMT für WEHRGEOPHYSIK
- W II (Ökologie) -
Az 63 25 25/20

Traben Trarbach, 16.06.1993

Bearbeiter: ORR Grooten (Landschaftsökologe)

 

Stellungnahme zur Umweltverträglichkeit von Minenräumarbeiten im Grenzstreifen der ehemaligen innerdeutschen Grenze (hier: Krohn'sche Fräse)

 

1 Auftrag

Mit Schreiben vom 14.04.1993 (Az 63 25 25) beauftragte BMVg Fü S IV 1 das Amt fÜr Wehrgeophysik mit der Beurteilung des Bodenbearbeitungsverfahrens mit der Krohn'schen Fräse hinsichtlich der Umweltverträglichkeit im Vergleich zum bisher üblichen maschinellen Minenräumen.

2 Grundlagen

Ortstermin am 14.05.1993 bei Fa. Krohn, Masburg, mit Besichtigung der Gerätschaften und bereits bearbeiteter Waldflächen

Stellungnahme AWGeophys   W II   Az 63 25 25/20 vom 06.12.1991

Gutachterliche Stellungnahme zur Eignung der "Krohn'schen" Waldfräse zur Räumung von Infanterieminenfeldern (BAM  Tgb.Nr.: 43869/92 vom 29.19.1992

Protokoll über Untersuchungen zur Räumung von Infanterieminenfeldern mit der Krohn'schen Waldfräse und anderen Geräten (BAM Tgb.Nr.: 4 5286/92 vom 29.12.1992

Sicherheitstechnische Auflagen für die Durchführung des Räumens von Schützenminen mit dem Krohn'schen Verfahren (BAM   Tgb.Nr. 4 247/93 vom 05.03.1993

Bericht der Pionierschule und Fachhochschule des Heeres für Bautechnik Spezialstab ATV Grp H  Az 10 20 00 vom 18.02.1993

SCHULTE KARRING, H. (1992): Wirksame Waldbodenmelioration oder weitermachen wie bisher?   AFZ 10/92, 538   541

Beschreibung der Arbeitsabschnitte Minennachsuche (GRV, Stand: 10.03.1993)

 

3 Kurzbeschreibung des bisher üblichen maschinellen Minenräumverfahrens

Das bisher übliche Verfahren basiert im wesentlichen auf den Einzelarbeitsgängen Pflügen und Eggen (4x im Wechsel) bis auf eine Arbeitstiefe von ca. 40 cm nach vorangehender Beseitigung des Gehölzaufwuchses.

Durch das Pflügen werden vorhandene Minenkörper an die Bodenoberfläche befördert; die möglicherweise in die Grobschollen (je nach Bodenart) eingebetteten Minen werden durch den Vorgang des Eggens freigelegt. Parallel zu jedem Arbeitsvorgang erfolgt eine visuelle Minennachsuche mit anschließender sprengtechnischer Beseitigung eventueller Funde.

Durch die eher grobschollige Zerlegung des Bodenkörpers bleiben die unterirdischen regenerationsfähigen Pflanzenteile (z.B. Wuzelstöcke, Rhizome, Knollen, Zwiebeln) aber auch die Ringelwurmfauna sowie Nester, Puppen und Larven bodenbesesiedelnder Insekten größtenteils erhalten.

Hierdurch ist eine vergleichsweise kurze Regenerationszeit des biotischen Potentials auf den geräumten Flächen gewährleistet (vgl. AWGeophys 1991).

 

4 Kurzbeschreibung des "Krohn'schen Minenräumverfahrens"

Beim Krohn'schen Verfahren erfolgt zunächst eine Bearbeitung durch eine Waldfräse mit gegenläufiger Walzenbewegung (Arbeitstiefe 20 cm), wobei eine vorangehende Beseitigung des Gehölzaufwuchses entfällt.

Im 2. Arbeitsschritt wird der Bodenkörper bis auf eine Tiefe von 40 cm (mitläufige Walzenbewegung) gefräst.

Der 3. und 4. Arbeitsgang umfaßt die Bearbeitung der Flächen mit einem Schwergrubber bzw. einem Feingrubber, wobei nach den Versuchsergebnissen alle vorhandenen Minenkörper an der Erdoberfläche liegen und ein sprengtechnisches Räumverfahren eingeleitet werden könnte.

Durch den Einsatz eines Steinschwaders und eines Steinbrechers (5. und 6. Arbeitsgang) werden alle Minenkörper und Gesteinsbrocken über 4 cm zerstört.

Hierbei verbleiben regenerationsfähige Pflanzenteile und Entwicklungsstadien der Insekten und die Ringelwurmfauna auf den Flächen, so daß auch hier von einer raschen Regeneration ausgegangen werden kann.

 

5 Vergleichende Beurteilung zur Umweltverträglichkeit

Die Zerlegung des Edaphons (belebter Bodenkörper) erfolgt bei beiden Verfahren je nach Bodenart und Bodenfeuchte in etwa gleich große Bestandteile, so daß die Eingriffe in das Bodengefüge als gleichhoch zu bewerten sind und von einer ähnlichen Regenerationszeit ausgegangen werden kann.

Derartige Eingriffe/Störungen sind auch die Folgen einer ordnungsgemäßen Bodenbearbeitung im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung.

Beim Krohn'schen Verfahren verbleibt die gesamte organische Substanz auf den Bearbeitungsflächen (kein Abräumen des Aufwuchses), so daß ein Zusätzliches und vielfältiges Biomassenpotential vorhanden ist.

Bedingt durch die eingesetzten Fahrzeuge ist die Gefahr einer Bodenverdichtung beim Krohn'schen Verfahren als geringer anzusehen.

Während beim herkömmlichen Minenräumen insgesamt 10 Arbeitsgänge erforderlich sind (Entfernen des Gehölzaufwuchses, 4 maliges Pflügen und Eggen, sprengtechnisches Verfahren), sind beim Krohnschen Verfahren lediglich 6 Arbeitsschritte erforderlich.

Hierdurch kommt es zu einer wesentlichen Verkürzung der Bearbeitungsdauer mit der Folge, daß die technisch bedingten Störeffekte (Lärm, Schadstoff und Staubimmissionen) auf die Tierwelt (insbesondere Säugetiere und Vögel) des Umfeldes als deutlich geringer einzustufen sind.

 

6 Empfehlungen

Wo immer die Geländebeschaffenheit es zuläßt, sollte das Krohn´sche Minenräumverfahren durchgeführt werden.

Angrenzende Bereiche (Z.B. Kontrollstreifen, Kfz Sperrgraben) sind zu schonen, da von hier eine aus Wiederbesiedlung der geräumten Flächen erfolgt.

Die Minennachsuche soll in Abhängigkeit vom Biotoptyp zeitlich gestaffelt erfolgen.

Nachfolgend wird auf der Grundlage einer Arbeitsübersicht der Gesellschaft zur Rekultivierung und Verwertung von Grundstücken mbH (GVR) (Stand: März 1993) die zeitliche Abfolge der zu bearbeitenden Räumabschnitte empfohlen, um die sicherheitsbedingt notwendigen Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und zum Schutze der Tier- und Pflanzenwelt zu minimieren.

Die in. Tabelle 1 aufgeführten Leistungsabschnitte können ab dem 01.07.1993 geräumt werden, da bei den beschriebenen Vegetationsverhältnissen (nach Aktenlage) davon ausgegangen werden kann, daß eine Störwirkung insbesondere auf die Vogelwelt (Brut und Führungszeit i.d.R. Mitte März bis Anfang Juli) weitgehend ausgeschlossen werden kann.

Bei den Leistungsabschnitten Nord 2081, 2534, 2605 (Wildwuchs), 2766/67 (keine Angaben) und Süd 5593, 5602, 5611 (keine Angaben) ist zu überprüfen, inwieweit diese Flächen infolge natürlicher Sukzession bereits mit Gebüschvegetation besiedelt sind.

Handelt es sich hierbei um reine Gras /Wildkrautbestände, kann die Räumung wie empfohlen durchgeführt werden.

Sollte sich die Verbuschuung (insbesondere Weiden und Dorngebüsche) bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befinden, kann erst ab 01.08.1993 mit der Bearbeitung begonnen werden.

 


KMMCS - Maschinelle Minenräumung und Bodensanierung
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