Trenner Verhaftung von Dr. Walter Krohn
Trenner Bericht des anwesenden Ralph-Peter Wagner

Ralph-Peter Wagner, Pflanzenhof, 56761 Masburg

Masburg, 25.06.2003

Verhaftung von Dr. Walter Krohn

Am Dienstag dem 27.05.2003 um 7:15 Uhr betraten ca. 18 Polizisten das Haus des mittlerweile 75 jährigen Herrn Dr. Krohn. Der Vorwurf im Durchsuchungsbefehl lautet: Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und gegen das Waffengesetz.

Trotz der Tatsache, das keine Waffen, insbesonders Handgranaten oder Handfeuerwaffen gefunden wurden, wurde Dr. Krohn vorläufig festgenommen. Der Haftbefehl wurde am Mittwoch von der Haftrichterin Frau Bauer bestätigt. Die ärztliche Untersuchung am selben Tag ergab, das Dr. Krohn haftfähig ist. Bauer geht davon aus, das aufgrund mangelnder familiärer Bindungen Fluchtgefahr besteht. Die Gefängnisadresse ist:

Vollzugsanstalt Karthause
Simmerner Str. 14a
56075 Koblenz
Tel: 0261 / 95 300

Zuständig ist der Leitende Staatsanwalt Schmengler der Staatsanwaltschaft Koblenz.http://www.stako.justiz.rlp.de, Geschäftszimmer Tel: 0261 95 300.
Das Aktenzeichen ist: 2010 JS 13931/02

Staatsanwaltschaft
Karmeliterstr. 14
56068 Koblenz
Tel: 0261 / 10 20
Fax: 0261 / 102 2003

Der durchführende, die Durchsuchung leitende Polizeibeamte Lissewski arbeitet bei der Kriminalpolizei Koblenz.

Das Aktenzeichen ist: 30 Gs I 1809/03

Amtsgericht
Karmeliterstr. 14
56068 Koblenz
Tel: 0261 / 10 20
Fax: 0261 / 102 1063

 

Bericht des anwesenden Ralph-Peter Wagner:

Zuständig ist der Leitende Staatsanwalt Schmengler der Staatsanwaltschaft Koblenz.http://www.stako.justiz.rlp.de . Der durchführende, die Durchsuchung leitende Polizeibeamte heißt Lissewski und arbeitet für die Kripo Koblenz. Beide waren in gleichen Funktionen auch bei der ersten Durchsuchung im Februar 2002 tätig.

Auffällig war, das bei der ersten Hausdurchsuchung im Februar 2002 insgesamt 34 Beamte für die gesamte Haussuchung des Gebäudes und des Geländes einen Zeitraum von 15 Uhr bis 18:15 Uhr benötigten, während die aktuelle Durchsuchung von ca 18 Mann gerade einmal von 7:15 Uhr bis 9:15 Uhr dauerte. Das ist vor allem auch deshalb interessant, weil 10 Minuten vor Beendigung der Aktion einer der Beamten in meinem Beisein bemerkte, das der Keller noch durchsucht werden müsse und er einen Kollegen deshalb nach dem Weg in den Keller fragte.

Es ist aber völlig unmöglich, diesen riesigen Keller innerhalb von 10 Minuten ernsthaft bzw. vollständig zu durchsuchen. Tatsächlich wurden viele Schränke (auch im Wohnbereich) gar nicht geöffnet, viele potentielle Verstecke nicht untersucht, was ebenfalls in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen wäre.

Die Polizeibeamten sind ganz offensichtlich gar nicht davonausgegangen, im Hause des Herrn Dr. Krohn etwas zu finden. Nach meinem Empfinden war die ganze Aktion nur Theater. Dr. Krohn sollte einfach nur verhaftet werden...

Beschlagnahmt wurden letztlich zwei Gaspistolen, von denen eine mir und die andere einer Bekannten gehört. Beide wurden regulär erworben. Weiterhin beschlagnahmten die Beamten vier Patronen (Kleinkalibergewehr-Munition), die sie in einer Schublade fanden. Sie gehören zu der bereits im Februar beschlagnahmten, legalen Kleinkaliberpistole. Dr. Krohn hat seit Jahrzehnten eine Waffenbesitzkarte.

Bei meinem Versuch den Haft- und Durchsuchungsbefehl zu kopieren, nahm mir der Polizeibeamte Lissewski (Leiter der Aktion) die Papiere aus der Hand und sagte, diese seien Eigentum des Herrn Dr. Krohn und ich sei deshalb nicht berechtigt, sie zu kopieren.

 

Auffällig ist auch, dass der Zeitpunkt der Verhaftung 5 Stunden vor dem vereinbarten Termin des selben Tages lag, an dem die Staatsanwaltschaft die bei der Durchsuchung vor 15 Monaten noch immer nicht zurückgegebenen 4 Aktenordner zurückgeben wollte. Diese Akten betreffen die Eigentumsverhältnisse der Maschinen in Mosambik, waren im Februar 2002 wegen der Beschriftung des Ordnerrückens mit dem Namen des vermeintlichen Maschinenkäufers Behrens gezielt aus den insgesamt ca. mehreren hundert vorhandenen Ordnern durch die Polizei beschlagnahmt worden und hatten rein gar nichts mit dem Vorwurf von gelagertem Sprengstoff oder Gefährdung der Öffentlichkeit zu tun. Sie sind allerdings Grundlage für eine Schadensersatzklage gegen das Auswärtige Amt in Höhe von 38 Millionen Dollar. Die Beschlagnahme dieser Ordner und die lange Prüfungszeit kann nicht anders als ein gezielter Versuch der Behinderung der Klageerhebung betrachtet werden.

Ganz offenbar war die Begründung zur Durchsuchung des Anwesens des Herrn Krohn auch in diesem Fall nur vorgeschoben. Vielmehr galt es, Herrn Krohn unter einem Vorwand zu verhaften und mindestens bis zur Versteigerung seines Hauses in Haft zu halten.

Für diese These spricht auch mein Telefongespräch mit Herrn E. J. Beth aus München von der Organisation Med-Help-International aus München.

Etwa 14 Tage vor der Verhaftung des Herrn Krohn rief dieser Herr Beth an und erzählte mir, er habe mit dem Auswärtigen Amt gesprochen und mit weiteren Regierungskreisen. Er habe dort erfahren, das man den Fall Krohn nunmehr abschließen wolle. Es sei geplant, Herrn Krohn Zitat: „in 14 Tagen endgültig fertigzumachen“. Und tatsächlich ist Herr Krohn zu diesem Zeitpunkt verhaftet worden.

Woher wußte Beth von der geplanten Polizeiaktion ? Wenn er es vom Auswärtigen Amt wußte, dann steht fest, das die Verhaftung auf deren Betreiben erfolgte und nicht etwa aufgrund der Aussage des Wolfgang Radde.

Tatsächlich stand Herr Krohn nur noch wenige Tage vor der Unterzeichnung eines Minenräumauftrages mit einer ausländischen Organisation gedauert hätte. Die daraus resultierenden Einnahmen in Millionenhöhe hätten Herrn Krohn in den Stand versetzt, endlich seine Schadensersatzklage gegen das Auswärtige Amt zu realisieren. Dies wollten dieVerantwortlichen im Auswärtige Amt in jedem Fall verhindern.

Nach der Verhaftung des Herrn Krohn meldete sich Herr Beth erneut. Er war bereits über Krohns Verhaftung informiert, gleichwohl ausschließlich die Rheinzeitung in Cochem ohne Namennennung darüber berichtet hatte. Beth gab mir den „freundschaftlichen Rat“  von meinen geplanten Vorträgen bei den Universitäten Trier und Koblenz Abstand zu nehmen und stattdessen meine Sachen zu packen. Es würde mir sonst genauso gehen, wie dem Herrn Krohn. Auf meinen Einwand, es gebe doch überhaupt keinen vorstellbaren Grund für meine Verhaftung, da ich ja gar nicht gegen Gesetze verstossen hätte und ich das auch gar nicht vorhabe, sagte Beth, „die würden schon etwas finden, genau wie bei Krohn.“

Herr Beth sagte, Krohn sei selber Schuld. Er habe „den Mund zu voll genommen“. Joschka Fischer sei in dieser Sache persönlich involviert. Fischer habe erfahren, das Krohn ihn einen Kriegsverbrecher genannt habe. Das sei nun das Ergebnis.

Weiter sagte Beth, ich solle mich nicht wundern, wenn all meine Bemühungen, die Medien zu informieren und zur Berichterstattung zu animieren fehlschlagen würden. Wörtlich sagte er: „Die Medien wissen was sich gehört.“ Tatsächlich hat bis heute niemand, außer der Rheinzeitung, über die skandalöse und spektakuläre Verhaftung des Herrn Krohn berichtet. Schlimmer noch: Namhafte Journalisten, die ihr Engagement fest zugesagt hatten, sind heute für mich nicht mehr erreichbar. Alle von mir angesprochenen Hilfsorganisationen wollen Krohn nicht unterstützen oder melden sich gar nicht mehr.

Der Einfluss der kriminellen Organisation bzw. deren Vertreter im Auswärtigen Amt (Joschka Fischer, Dr. Gunter Mulack), die seit 10 Jahren den Einsatz der mechanischen Minenräumung mit allen Mitteln zu verhindern sucht, scheint grenzenlos zu sein. In Ergänzung meiner Aussage verweise ich in diesem Zusammenhang auf meine Zusammenfassung der Hintergründe des Boykotts der mechanischen Minenräumung, die als Anlage beigefügt ist.

Im vergangenen Jahr bin ich nach Berlin geflogen und habe dort u.a. gegen Joschka Fischer, Klaus Kinkel und Gunter Mulack Strafanzeige erstattet. Trotz interner Unterlagen (u.a. zwei interne Berichte des Bundesrechnungshofes  Bundesrechnungshofbericht1992, 1,4 MB, pdf Bundesrechnungshofbericht1994, 1 MB, pdf) und eindeutiger Belege für eine ganze Reihe schwerer Straftaten im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlicher Geldern zur Räumung von Landminen, kam der zuständige Staatsanwalt innerhalb einer Rekordzeit von nur 8 Tagen zu dem Schluss, das das vorliegende Beweismaterial (immerhin ca. 5 kg) keinerlei Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände gebe.

Ich habe keinerlei Hoffnung, das über die Freilassung des Herrn Krohn nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten entschieden wird. Vielmehr habe ich die Befürchtung, das die Justiz in einigen Wochen einen erneuten Versuch unternehmen wird, Herrn Krohn über eine psychatrische Untersuchung entmündigen zu lassen und anschließend in einer geschlossenen Anstalt zu entsorgen.

Tatsächlich hat sich im November vergangenen Jahres der Amtsrichter Johann aus Cochem dazu hinreissen lassen, Herrn Krohn in einem allerdings formal ungültigen Beschluss als „altersbedingt verwirrt“ und „krank im Sinne des § 1896 BGB“ zu bezeichnen und die sofortige Einsetzung eines Betreuers mit Aufenthaltsbestimmungsrecht für Herrn Krohn anzuordnen. Herr Krohn stelle für sich selbst eine Gefahr dar, hieß es. Damals wurde trotz der vorgeblichen Dringlichkeit der fehlerhafte Bescheid nicht korrigiert. Vielleicht lag es auch daran, das ich bei der Gerichtsverhandlung seinerzeit anwesend war und in einer Eidesstattlichen Versicherung bezeugt habe, das Herr Krohn keineswegs altersbedingt verwirrt gewesen ist. Zudem stellte ich die Frage, wie ein Amtsrichter ohne entsprechende Qualifikation die Diagnose „krank im Sinne des § 1896 BGB“ stellen kann.

In der JVA Koblenz allerdings sitzt Herr Krohn allein und ohne Zeugen. Ein ähnlicher Willkürakt wie in Cochem, vor allem ohne ausreichende finanzielle Mittel für Anwälte und Gutachter, wäre vermutlich sogar von Erfolg gekrönt.

Alle weiteren Informationen finden Sie in unseren Dokumenten. Wenn Sie nach ganz bestimmten Belegen suchen, können Sie mich auch jederzeit anrufen, Tel:02653 / 6494 Mobil 0177 / 8031976.

Angesichts der dramatischen finanziellen Situation des Herrn Dr. Krohn, in die er unverschuldet seit über 20 Jahren von staatlichen Stellen getrieben wird, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten einen finanziellen Beitrag zur anwaltlichen Verteidigung und damit für seine hoffentliche baldige Freilassung leisten können.

Bitte bedenken Sie, das es hier nicht in erster Linie um Herrn Dr. Krohn persönlich geht, gleichwohl seine Inhaftierung einen geradezu ungeheuerlichen Skandal darstellt. Vor allem geht es hier um das Landminenproblem, dessen Lösung ohne die mechanische Minenräumung undenkbar ist.

Das einzige mechanische Minenräumsystem der Welt mit einer Räumsicherheit von 100 % ist nach wie vor das KMMCS. Alle anderen Maschinen dienen nachweislich nur der Vorbereitung für die Handentminung (Vegetationsräumer).

Deshalb bitte ich Sie, sich intensiv und ernsthaft mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Wir brauchen jede Unterstützung, egal ob finanzieller Natur oder in Form von persönlicher Mitarbeit. Wenn Sie wissen wollen, welche geringe Arbeiten uns der Lösung des Landminenproblems bereits näher bringen, so tragen Sie sich bitte auf der Internetseite www.krohn.de in unseren Newsletterservice ein.

Wir teilen Ihnen dann nicht nur regelmäßig den aktuellen Stand der Dinge mit, sondern schicken auch immer eine Liste mit unterstützenden Maßnahmen, für deren Erledigung Sie sich nach Ihren Möglichkeiten jeweils eintragen können.

 

Wie heißt es doch so treffend: Der Erfolg dieser Arbeiten läßt sich messen, und zwar in Menschenleben, in Armen und Beinen.

 

Ralph Wagner
Pflanzenhof 1
56761 Masburg

 


KMMCS - Maschinelle Minenräumung und Bodensanierung
Tobias Steidle
Am Ehrenhain 2
D-38678 Clausthal
Germany
Tel.: +49 (0) 5323 92 21 55
Fax: +49 (0) 5323 92 21 56
Mobil: +49 (0) 170 9988 170
E-Mail Kontakt

Anregungen und Fehlermeldungen bitte an den Webmaster