Vertrag vom 20.06.1995 mit dem Auswärtigen Amt über den Einsatz der Minenräummaschinen in Mosambik, deren Schutz und deren Rückführung nach Deutschland. Dok2

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Vertrag

zwischen

dem Auswärtigen Amt, vertreten durch Vortragenden Legationsrat I. Klasse Dr. Gunter
Mulack und der Firma W. Krohn Gesellschaft für Walderneuerung mbH und Co KG.

1.       

Ziel dieser Vereinbarung ist der Einsatz der "Krohnschen Waldfräse" zur mechanischen
Beseitigung von Antischützenminen (anti persormal mines) in einem realen Umfeld.

 

 

Zu diesem Zweck wird die Firma W. Krohn in Mosambik ein gemeinsam von der
Deutschen Botschaft und den Vereinten Nationen bezeichnetes Minengelände
mechanisch räumen und minenfrei (VN-Standard 99,6 %) zur Abnahme durch die
Vereinten Nationen und durch die zuständigen mosambikanischen Behörden
vorbereiten.

 

2.

Das Angebot der Firma W.Krohn vom 24.05.1995 ist Grundlage des
Vertragsverhältnisses zwischen dem Auswärtigen Amt und der Firma W. Krohn
Gesellschaft für Walderneuerung mbH & Co. KG.

 

3.

Nach erfolgreicher Beendigung der Räumung der zugewiesenen Minenfläche wird das
Auswärtige Amt in Abstimmung mit seiner Botschaft in Maputo und den Vertretern der
Vereinten Nationen in Mosambik darüber entscheiden, ob der Rücktransport der
Räumgeräte der Firma W. Krohn nach Deutschland erfolgt oder weitere
Räummaßnahmen
in anderen Minenfeldern durchgeführt werden.
Die Finanzierung
dieser Folgemaßnahmen sollte durch die Vereinte Nationen (VN-Treuhandfons) oder
durch andere Geber erfolgen. Sollte sich ein entsprechender zusätzlicher Räumauftrag
realisieren, werden die veranschlagten Kosten für den Rücktransport (DM 95.000)
anteilsmäßig vom Auswärtigen Amt einbehalten.

 

4.

Die Firma W. Krohn stellt das Auswärtige Amt von Ansprüchen dritter Parteien frei.

 

 

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5.      

Die Firma W. Krohn wird die von ihr nach ihrem Verfahren geräumten Flächen den
zuständigen VN-Behörden und den mosambikanischen Behörden zur Abnahme der
"Minenfreiheit"
vorstellen und vorab hierüber die deutsche Botschaft in Maputo
informieren.

 

6.

Herr Walter Krohn führt den Einsatz seines Minenräumverfahrens in Mosambik
eigenverantwortlich
durch. Er untersteht hierbei den Weisungen des Auswärtigen Amtes,
vertreten durch die Deutsche Botschaft in Maputo und folgt in Abstimmung mit der
Deutschen Botschaft in Maputo den Vorgaben der zuständigen VN-Behörden in
Mosambik.

 

7.

Das Auswärtige Amt, vertreten durch seine Botschaft in Maputo, unterstützt die Firma
W. Krohn bei der Durchführung der Mnenräumung in Mosambik. Sie unterstützt
insbesondere die Firma W. Krohn gegenüber den mosambikanischen Behörden und
gegenüber den zuständigen Organen der Vereinten Nationen.

 

8.

Die Bundesregierung unterstützt den Einsatz des "Krohnschen Minenräumverfahrens"
durch die Bereitstellung von Bundeswehrgerät gemäß beiliegender Aufstellung (Anlage
1)

 

9.

Zur Vorbereitung der Maßnahmen erhält die Firma W. Krohn bei Vertragsabschluß
eine Zahlung von DM 450.000,-.

 

 

Die Restzahlung erfolgt in zwei Raten, die erste Rate in der zwölften Projekwoche, die
zweite Rate in der achtzehnten Projektwoche.

 

10.

Das Auswärtige Amt übernimmt die Kosten gemäß Ziffer 2.1 des Angebots der Firma
W. Krohn vom 24.05.1995
(Leistung gemäß Punkt 1.1 e bis 1.2 zu 50 Prozent sowie
gemäß Punkt 1.3 und 1.4). (Original enthält Datumstippfehler 14.05.1995)

 

Die Leistung der Minenräumung Punkt 1.5 wird jeweils aufgrund der nachweisbar von
den Vereinten Nationen als minenfrei anerkannten, tatsächlich geräumten Flächen
bezahlt.

 

 

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11.     

Die Zahlungen erfolgen auf das Konto des Herrn W. Krohn. bei der Kreissparkasse
Cochem-Zell, BLZ 570 618 70, Konto Nr. 001-433 513.

 

12.

Gerichtsstand ist Bonn, eine gütliche Einigung ist vor Beschreiten des Gerichtsweges
durchzuführen.

 

 

Bonn den 20.06.95

Unterschrift

Dr. Gunther Mulack
Vortragender Legationsrat I.Kl.

Unterschrift

Walter Krohn

 

 

 

 

 

 

 

 

thematisch nächstes DokumentAnschlussvertrag vom 26.10.1995

weiterer Anschlussvertrag

 


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